Zulagen je Eigenbeitrag
| Eigenbeitrag im Monat | Im Jahr | Grundzulage | Kinderzulage je Kind | Zulagen mit einem Kind |
|---|---|---|---|---|
| 10 € | 120 € | 60 € | 120 € | 180 € |
| 25 € | 300 € | 150 € | 300 € | 450 € |
| 30 € | 360 € | 180 € | 300 € | 480 € |
| 60 € | 720 € | 270 € | 300 € | 570 € |
| 100 € | 1.200 € | 390 € | 300 € | 690 € |
| 150 € | 1.800 € | 540 € | 300 € | 840 € |
Gerechnet aus den Regeln des Gesetzes, ohne Bonus und ohne Steuervorteil. Gefördert wird der Eigenbeitrag bis 1.800 € im Jahr; einzahlen lassen sich laut Bundesfinanzministerium bis 6.840 € im Jahr.
Grundzulage
Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr kommen 0,50 € je Euro, auf den Teil bis 1.800 € noch 0,25 € je Euro. Die Grundzulage beträgt damit höchstens 540 € im Jahr. Unter 120 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es keine Zulage.
Kinderzulage
Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, kommen 1,00 € je eingezahltem Euro dazu, höchstens 300 € je Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage ist bei 300 € Eigenbeitrag im Jahr erreicht, für alle Kinder zugleich. Sie bekommt ein Elternteil.
Berufseinsteigerbonus
Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 € zusätzlich.
Sonderausgabenabzug
Eigenbeitrag bis 1.800 € und Zulagen lassen sich als Sonderausgaben abziehen. Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis über den Zulagen liegt; nur der Teil darüber kommt als Steuervorteil hinzu.
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Häufige Fragen
Wann wird die Zulage gutgeschrieben?
Im Jahr nach dem Beitragsjahr. Den genauen Termin bestimmen Anbieter und Zulagenstelle; der Rechner und Monte Carlo rechnen mit einer Gutschrift Ende Juni des Folgejahres.
Bekommen auch Ehepartner ohne eigene Berechtigung eine Zulage?
Ja, wenn der andere Ehepartner förderberechtigt ist. Sie brauchen einen eigenen Vertrag und zahlen mindestens 120 € im Jahr ein. Ihre Grundzulage richtet sich nach den Beiträgen des berechtigten Partners und beträgt höchstens 175 € im Jahr.
Weitere Themen zum Altersvorsorgedepot
Quellen und Rechtsstand
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 156
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 05.05.2026
Rechtsstand der Regeln: 18.10.2026. Sie gelten ab dem Beitragsjahr 2027. Keine Steuer- oder Anlageberatung.
Stand: 25.10.2026