Beginn
Den Beginn wählst du zwischen dem 65. und dem 70. Geburtstag. Früher geht es, wenn du schon eine gesetzliche Altersrente oder eine Pension bekommst.
Auszahlungsplan, Rente und Teilkapital
- Auszahlungsplan: Das Kapital kommt in Raten, mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; ein längerer Plan ist möglich. Was beim Tod noch nicht ausgezahlt ist, ist vererbbar.
- Lebenslange Rente: eine monatliche Zahlung bis zum Lebensende, bei einem Versicherer. Sie endet mit dem Tod, außer es ist eine Garantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbart.
- Teilkapital: Bis zu 30 % des Kapitals lassen sich bei Beginn auf einmal auszahlen, ohne Zweckbindung.
- Wechsel: Zu Beginn der Auszahlung kannst du den Anbieter wechseln, etwa zu einem Versicherer für eine Rente.
Steuer und Krankenversicherung
Was auf geförderten Beiträgen beruht — Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr, die Zulagen und die Erträge darauf —, wird bei der Auszahlung voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, das Teilkapital im Jahr seiner Auszahlung. Leistungen aus nicht geförderten Beiträgen werden nach der Art der Leistung versteuert. Wer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert ist, zahlt auf die Auszahlung keine Beiträge; freiwillig Versicherte zahlen Beiträge darauf.
Wer nach Beginn der Auszahlung außerhalb der EU und des EWR wohnt, muss die Zulagen und Steuerermäßigungen zurückzahlen.
Selbst durchrechnen
Wie viel Förderung bei deinem Beitrag dazukäme und was daraus bis zur Rente hätte werden können, zeigt der kostenlose Rechner — ohne Konto.
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Häufige Fragen
Komme ich vor der Rente an das Geld?
Nur in Ausnahmen, etwa für eine selbst genutzte Wohnung. Wer gefördertes Vermögen sonst vorher auszahlen lässt, muss die Zulagen und Steuervorteile darauf zurückzahlen.
Wie hoch wäre meine Auszahlung?
Das hängt am Vermögen bei Beginn. Der Altersvorsorgedepot-Rechner zeigt eine Spanne aus echter Kursgeschichte; Monte Carlo rechnet den Auszahlungsplan mit Teilkapital und Steuer durch.
Weitere Themen zum Altersvorsorgedepot
Quellen und Rechtsstand
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 156
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 05.05.2026
Rechtsstand der Regeln: 18.10.2026. Sie gelten ab dem Beitragsjahr 2027. Keine Steuer- oder Anlageberatung.
Stand: 25.10.2026