In der Sparphase
Stirbt jemand in der Sparphase, geht das Vermögen an die Erben. Zurückgezahlt werden die Zulagen und der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug; die Erträge im Vertrag werden versteuert.
In der Auszahlung
Beim Auszahlungsplan ist vererbbar, was noch nicht ausgezahlt ist — mit derselben Rückforderung. Eine lebenslange Rente endet mit dem Tod; ist eine Garantiezeit vereinbart, wird sie bis zu deren Ende an die Hinterbliebenen gezahlt.
Übertragung auf den Ehepartner
Das noch nicht ausgezahlte Vermögen lässt sich ohne Abzüge auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen, der auf den Namen des überlebenden Ehepartners lautet — wenn ihr nicht dauernd getrennt gelebt habt und beide in der EU oder im EWR wohnt. Ein freies Depot geht dagegen ohne Rückforderung an die Erben.
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Häufige Fragen
Bekommen meine Kinder das Altersvorsorgedepot?
Ja, als Erben — abzüglich der Zulagen und des Steuervorteils. Eine Übertragung ohne Abzüge sieht das Gesetz nur auf einen Vertrag des überlebenden Ehepartners vor.
Wird auch die Wertsteigerung der Zulagen zurückgefordert?
Zurückgezahlt wird die Förderung selbst: die Zulagen und der Steuervorteil. Was sie an Erträgen gebracht haben, bleibt im Vermögen und wird versteuert.
Weitere Themen zum Altersvorsorgedepot
Quellen und Rechtsstand
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 156
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 05.05.2026
Rechtsstand der Regeln: 18.10.2026. Sie gelten ab dem Beitragsjahr 2027. Keine Steuer- oder Anlageberatung.
Stand: 25.10.2026