Altersvorsorgedepot im Erbfall: Was mit Vermögen und Zulagen passiert

Kurz gesagt

Das Vermögen im Altersvorsorgedepot ist vererbbar. Die Erben müssen aber die Förderung zurückzahlen: die Zulagen und den Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug. Ohne Abzüge geht es nur, wenn das Vermögen auf einen Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen wird.

In der Sparphase

Stirbt jemand in der Sparphase, geht das Vermögen an die Erben. Zurückgezahlt werden die Zulagen und der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug; die Erträge im Vertrag werden versteuert.

In der Auszahlung

Beim Auszahlungsplan ist vererbbar, was noch nicht ausgezahlt ist — mit derselben Rückforderung. Eine lebenslange Rente endet mit dem Tod; ist eine Garantiezeit vereinbart, wird sie bis zu deren Ende an die Hinterbliebenen gezahlt.

Übertragung auf den Ehepartner

Das noch nicht ausgezahlte Vermögen lässt sich ohne Abzüge auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen, der auf den Namen des überlebenden Ehepartners lautet — wenn ihr nicht dauernd getrennt gelebt habt und beide in der EU oder im EWR wohnt. Ein freies Depot geht dagegen ohne Rückforderung an die Erben.

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Häufige Fragen

Bekommen meine Kinder das Altersvorsorgedepot?

Ja, als Erben — abzüglich der Zulagen und des Steuervorteils. Eine Übertragung ohne Abzüge sieht das Gesetz nur auf einen Vertrag des überlebenden Ehepartners vor.

Wird auch die Wertsteigerung der Zulagen zurückgefordert?

Zurückgezahlt wird die Förderung selbst: die Zulagen und der Steuervorteil. Was sie an Erträgen gebracht haben, bleibt im Vermögen und wird versteuert.

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Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand der Regeln: 18.10.2026. Sie gelten ab dem Beitragsjahr 2027. Keine Steuer- oder Anlageberatung.

Stand: 25.10.2026