Zulagen im Altersvorsorgedepot: Wie viel der Staat dazulegt

Kurz gesagt

Auf jeden eingezahlten Euro legt der Staat eine Grundzulage, für jedes Kind mit Kindergeld eine Kinderzulage und einmalig einen Bonus für junge Sparer. Wie hoch sie ausfallen, hängt nur am Eigenbeitrag im Jahr; unter 120 € gibt es keine Zulage.

Zulagen je Eigenbeitrag

Eigenbeitrag im MonatIm JahrGrundzulageKinderzulage je KindZulagen mit einem Kind
10 €120 €60 €120 €180 €
25 €300 €150 €300 €450 €
30 €360 €180 €300 €480 €
60 €720 €270 €300 €570 €
100 €1.200 €390 €300 €690 €
150 €1.800 €540 €300 €840 €

Gerechnet aus den Regeln des Gesetzes, ohne Bonus und ohne Steuervorteil. Gefördert wird der Eigenbeitrag bis 1.800 € im Jahr; einzahlen lassen sich laut Bundesfinanzministerium bis 6.840 € im Jahr.

Grundzulage

Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr kommen 0,50 € je Euro, auf den Teil bis 1.800 € noch 0,25 € je Euro. Die Grundzulage beträgt damit höchstens 540 € im Jahr. Unter 120 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es keine Zulage.

Kinderzulage

Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, kommen 1,00 € je eingezahltem Euro dazu, höchstens 300 € je Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage ist bei 300 € Eigenbeitrag im Jahr erreicht, für alle Kinder zugleich. Sie bekommt ein Elternteil.

Berufseinsteigerbonus

Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 € zusätzlich.

Sonderausgabenabzug

Eigenbeitrag bis 1.800 € und Zulagen lassen sich als Sonderausgaben abziehen. Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis über den Zulagen liegt; nur der Teil darüber kommt als Steuervorteil hinzu.

Selbst durchrechnen

  • Wie viel Förderung bei deinem Beitrag dazukäme und was daraus bis zur Rente hätte werden können, zeigt der kostenlose Rechner — ohne Konto.

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  • Sparphase, Zulagen, Auszahlung und Steuer auf denselben Verläufen: Monte Carlo rechnet das Altersvorsorgedepot neben einem freien Depot durch.

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Häufige Fragen

Wann wird die Zulage gutgeschrieben?

Im Jahr nach dem Beitragsjahr. Den genauen Termin bestimmen Anbieter und Zulagenstelle; der Rechner und Monte Carlo rechnen mit einer Gutschrift Ende Juni des Folgejahres.

Bekommen auch Ehepartner ohne eigene Berechtigung eine Zulage?

Ja, wenn der andere Ehepartner förderberechtigt ist. Sie brauchen einen eigenen Vertrag und zahlen mindestens 120 € im Jahr ein. Ihre Grundzulage richtet sich nach den Beiträgen des berechtigten Partners und beträgt höchstens 175 € im Jahr.

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Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand der Regeln: 18.10.2026. Sie gelten ab dem Beitragsjahr 2027. Keine Steuer- oder Anlageberatung.

Stand: 25.10.2026