Altersvorsorgedepot, ETF-Sparplan oder Riester: Die Unterschiede

Kurz gesagt

Das Altersvorsorgedepot bekommt Zulagen und ist in der Sparphase steuerfrei, bindet das Geld aber bis zur Rente. Ein freier ETF-Sparplan ist jederzeit verfügbar und wird laufend versteuert. Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr neu; bestehende laufen weiter oder wechseln.

Die Unterschiede im Überblick

MerkmalAltersvorsorgedepotETF-Sparplan im freien DepotRiester-Vertrag (Bestand)
ZulagenGrundzulage bis 540 €, bis 300 € je Kind, einmalig 200 € BonusKeineGrundzulage 175 €, Kinderzulage 185 € oder 300 € je Kind, bei einem Mindesteigenbeitrag nach Einkommen
Steuer in der SparphaseKeineAbgeltungsteuer auf Ausschüttungen und Vorabpauschale, mit Teilfreistellung und Sparer-PauschbetragKeine
Steuer bei der AuszahlungPersönlicher Steuersatz auf geförderte Beiträge, Zulagen und ErträgeAbgeltungsteuer auf den Gewinn beim VerkaufPersönlicher Steuersatz
AnlageFonds und ETFs bis Risikoklasse 5, Euro-Anleihen öffentlicher Stellen; keine EinzelaktienFrei wählbarJe nach Vertrag; zugesagt ist, dass bei Beginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen da sind
Zugriff aufs GeldAb 65, spätestens ab 70; vorher nur in Ausnahmen, sonst wird die Förderung zurückgefordertJederzeitAb Beginn der vereinbarten Auszahlung; vorher wird die Förderung zurückgefordert
AuszahlungBis 30 % auf einmal, der Rest als Auszahlungsplan bis mindestens 85 oder als lebenslange RenteFrei, durch VerkaufLebenslange monatliche Leistung; bis zu 30 % bei Beginn auf einmal
ErbfallVermögen vererbbar; die Förderung wird zurückgefordert, außer bei Übertragung auf den Vertrag des EhepartnersVermögen vererbbar, ohne RückforderungFörderung wird zurückgefordert, außer bei Übertragung auf den Vertrag des Ehepartners
Neu abschließenAb 2027JederzeitNur bis Ende 2026

Was mit einem bestehenden Riester-Vertrag passiert

  • Weiterführen: Für Verträge, die vor 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz; sie laufen mit der bisherigen Förderung weiter.
  • Nur die Förderung wechseln: Mit einer Erklärung gegenüber dem Anbieter bekommt der bestehende Vertrag die neue Förderung; seine übrigen Bedingungen bleiben.
  • Übertragen: Das Vermögen lässt sich in ein Altersvorsorgedepot übertragen, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Dabei können Kosten anfallen; zurück in die alte Förderung geht es danach nicht mehr.
  • Neuen Vertrag daneben: Wer neben dem alten Vertrag einen neuen abschließt, wechselt in die neue Förderung; der Bestandsschutz des alten Vertrags endet.

Gefördert oder frei: wovon der Vergleich abhängt

Ob das geförderte Depot nach Steuern vorn läge, hängt an Zulagen, Kosten, Rendite und dem Steuersatz im Alter. Mit Kindern und kleinen Beiträgen fallen die Zulagen im Verhältnis hoch aus; ein hoher Steuersatz im Alter wiegt bei der Auszahlung schwerer. Monte Carlo rechnet beide Depots auf denselben Verläufen nebeneinander.

Selbst durchrechnen

  • Wie viel Förderung bei deinem Beitrag dazukäme und was daraus bis zur Rente hätte werden können, zeigt der kostenlose Rechner — ohne Konto.

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  • Sparphase, Zulagen, Auszahlung und Steuer auf denselben Verläufen: Monte Carlo rechnet das Altersvorsorgedepot neben einem freien Depot durch.

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  • In der Watchlist zeigt ein Filter, welche deiner Fonds und ETFs nach ihrer Risikoklasse ins Altersvorsorgedepot dürften.

    Mehr zur Watchlist

Häufige Fragen

Kann ich ein Altersvorsorgedepot und einen ETF-Sparplan nebeneinander haben?

Ja. Das Altersvorsorgedepot ist ein eigener Vertrag; ein freies Depot daneben bleibt davon unberührt.

Kann ich den Anbieter des Altersvorsorgedepots wechseln?

Ja. Ab fünf Jahren nach Abschluss muss der bisherige Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen; der neue Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale berechnen. Auch zu Beginn der Auszahlung ist ein Wechsel möglich.

Weitere Themen zum Altersvorsorgedepot

Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand der Regeln: 18.10.2026. Sie gelten ab dem Beitragsjahr 2027. Keine Steuer- oder Anlageberatung.

Stand: 25.10.2026