Die Eckdaten
- Grundzulage
- 0,50 € je Euro bis 360 € Eigenbeitrag im Jahr, 0,25 € je Euro bis 1.800 € — höchstens 540 € im Jahr
- Kinderzulage
- 1,00 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € je Kind mit Kindergeld und Jahr
- Berufseinsteigerbonus
- Einmalig 200 €, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 bist
- Mindestbeitrag
- 120 € im Jahr; darunter gibt es keine Zulage
- Einzahlung
- Gefördert bis 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr; einzahlen lassen sich laut Bundesfinanzministerium bis 6.840 € im Jahr
- Erlaubte Anlagen
- Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5 sowie Euro-Anleihen öffentlicher Stellen; keine Einzelaktien
- Steuer
- Keine in der Sparphase; die Auszahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert
- Auszahlung
- Beginn zwischen 65 und 70; bis 30 % auf einmal, der Rest als Auszahlungsplan bis mindestens 85 oder als lebenslange Rente
- Standarddepot
- Muss jeder Anbieter führen; Effektivkosten höchstens 1 % im Jahr
Die Themen im Einzelnen
Zulagen
Grundzulage, Kinderzulage und Bonus je nach Eigenbeitrag – als Tabelle.
Vergleich mit ETF-Sparplan und Riester
Was das geförderte Depot von einem freien ETF-Sparplan und einem Riester-Vertrag unterscheidet.
Erlaubte Fonds
Welche Fonds und ETFs ins Depot dürfen – und was die Risikoklasse bedeutet.
Auszahlung
Ab wann ausgezahlt wird, wie viel auf einmal geht und was versteuert wird.
Erbfall
Was mit Vermögen und Zulagen passiert, wenn jemand stirbt.
Selbst durchrechnen
Wie viel Förderung bei deinem Beitrag dazukäme und was daraus bis zur Rente hätte werden können, zeigt der kostenlose Rechner — ohne Konto.
Zum Altersvorsorgedepot-RechnerSparphase, Zulagen, Auszahlung und Steuer auf denselben Verläufen: Monte Carlo rechnet das Altersvorsorgedepot neben einem freien Depot durch.
Mehr zur Monte-Carlo-SimulationIn der Watchlist zeigt ein Filter, welche deiner Fonds und ETFs nach ihrer Risikoklasse ins Altersvorsorgedepot dürften.
Mehr zur Watchlist
Häufige Fragen
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Anbieter dürfen die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027 anbieten; gefördert wird ab dem Beitragsjahr 2027.
Wer bekommt die Förderung?
Unter anderem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung — auch Auszubildende und Minijobber ohne Befreiung —, Beamtinnen und Beamte und künftig auch Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbe oder freiem Beruf, die eine Steuererklärung abgeben. Ehepartner ohne eigene Berechtigung können eine Zulage über den berechtigten Partner bekommen. Die vollständige Liste nennt das Bundesfinanzministerium.
Wie viel kann ich einzahlen?
Gefördert wird ein Eigenbeitrag bis 1.800 € im Jahr; für eine Zulage braucht es mindestens 120 €. Laut Bundesfinanzministerium lassen sich bis 6.840 € im Jahr einzahlen — was über 1.800 € liegt, ist nicht gefördert.
Quellen und Rechtsstand
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 156
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 05.05.2026
Rechtsstand der Regeln: 18.10.2026. Sie gelten ab dem Beitragsjahr 2027. Keine Steuer- oder Anlageberatung.
Stand: 25.10.2026